§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge mit allen Kunden, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Zahlungen haben, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übergabe der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche
Angaben.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des
Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor
(Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Unsere Haftung bei Schadensersatzansprüchen ist in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
(2) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist jedoch die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Rechte bei Mängeln
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann,
leistet der Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer Mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt
zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
-ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden
-ungeeigneter Untergrund
-chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie von uns nicht zu verantworten sind
-geringe Farbabweichungen, die die Differenzen branchenüblicher Werte nicht übersteigen bzw. die innerhalb der Anforderungen von Güterrichtlinien
oder Normen liegen
-vom Kunden vor Verarbeitung der Materialien unterlassene Probeentnahme zur Feststellung der Richtigkeit der angelieferten Materialien hinsichtlich
Art und Farbton
-handelsübliche Abweichungen der Lieferung in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit
-handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Lieferung von
eventuellen Vorlagen und Mustern
-Mängel, die in Folge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verarbeitung, Verwendung ungeeigneter Zusätze oder Vermischung, Vermengung
oder sonstiger Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, die von dem Verkäufer nicht ausdrücklich für unbedenklich erklärt worden sind
(3) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Soweit die Ware für ein Bauwerk tatsächlich
verwendet wird und auch üblicherweise für diese Verwendung vorgesehen ist, beträgt die Verjährung 5 Jahre, sofern durch die Ware ein Mangel
an diesem Bauwerk verursacht worden ist.
§ 9 Sonstiges
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.